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   OLG Stuttgart, 26.01.2022 - 3 U 26/20   

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OLG Stuttgart, 26.01.2022 - 3 U 26/20 (https://dejure.org/2022,22514)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.01.2022 - 3 U 26/20 (https://dejure.org/2022,22514)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - 3 U 26/20 (https://dejure.org/2022,22514)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 204 Abs 1 Nr 1 BGB, § 206 BGB, § 214 Abs 1 BGB
    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einer Anlageempfehlung bezogen auf Erdöl- und Erdgasbohrvorhaben in den USA als Altersversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 206 ; ZPO § 186 Abs. 2 S. 3
    Werden bei dem Aushang der Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung eines im schriftlichen Vorverfahren ergangenen Versäumnisurteils die Vorgaben des § 186 Abs. 2 S. 3 ZPO nicht eingehalten, steht das nicht der Existenz des Urteils, aber der Wirksamkeit seiner ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 206 ; ZPO § 186 Abs. 2 S. 3
    Schadensersatzansprüche nach einer Anlageempfehlung Aushang der Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung eines im schriftlichen Vorverfahren ergangenen Versäumnisurteils Hemmung der Verjährung

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zu Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit einer Anlageempfehlung: hier Pflichtverletzung durch unzureichende Aufklärung über Totalverlustrisiko

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anlegerin erhält fast 18.000 Euro

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2022, 1880
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 17.06.2016 - V ZR 134/15

    Haftung wegen fehlerhafter Beratung bei finanziertem Immobilienerwerb:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2022 - 3 U 26/20
    Die Darlegungs- und Beweislast für Beginn und Ablauf der Verjährung und damit für die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB trägt der Schuldner (BGH, Urteil vom 17.06.2016 - V ZR 134/15, Rz. 12).

    Gründen die Schadensersatzansprüche auf mehreren Pflichtverletzungsvorwürfen, sind diese materiell-rechtlich selbständig zu beurteilen, weshalb die Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB für jede Pflichtverletzung getrennt zu prüfen sind (vgl. BGH, Urteil vom 17.06.2016 - V ZR 134/15, Rz. 8).

    Der Klägerin musste sich aber nicht bereits durch das Ausbleiben von Ausschüttungen in den anderen Quartalen aufdrängen, dass die Ausführungen des Beklagten zu 2) zum Totalverlustrisiko und zur Eignung der Anlage zur Altersvorsorge falsch waren, da dieses Ausbleiben andere Gründen hätte haben können (vgl. BGH, Urteil vom 03.07.2008 - XI ZR 319/06, Rz. 31; Urteil vom 17.06.2016 - V ZR 134/15, Rz. 14), etwa die von dem Beklagten zu 2) selbst genannten Währungskurs- und Öl- und Gaspreisschwankungen oder auch längerfristige, aber vorübergehende produktionstechnische Hindernisse.

  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 159/07

    Pflichten einer Bank im Rahmen einer Anlageberatung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2022 - 3 U 26/20
    Im Übrigen würde auch insoweit gelten, dass der Umstand, dass ein Beteiligungsprospekt die Risiken einer Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht, kein Freibrief für den Vermittler darstellt, ein vorhandenes Risiko abweichend darzustellen und etwa die Gefahr eines Kapitalverlustes vollständig zu verneinen (vgl. BGH, Urteil vom 19.06.2008 - III ZR 159/07).
  • BGH, 29.06.1989 - III ZR 92/87

    Amtspflichten des Urkundsbeamten bei Zustellungen im Mahnverfahren;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2022 - 3 U 26/20
    So greift die Hemmung nach § 206 BGB ein, wenn die verjährungshemmende Wirkung einer Zustellung infolge eines - für den Gläubiger unabwendbaren - gerichtlichen Fehlers nicht eintritt (BGH, Urteil vom 08.12.2016 - III ZR 89/15, Rz. 14; Urteil vom 19.12.2001 - VIII ZR 282/00, Rz. 45; Urteil vom 29.06.1989 - III ZR 92/87, Rz. 26).
  • BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00

    Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2022 - 3 U 26/20
    So greift die Hemmung nach § 206 BGB ein, wenn die verjährungshemmende Wirkung einer Zustellung infolge eines - für den Gläubiger unabwendbaren - gerichtlichen Fehlers nicht eintritt (BGH, Urteil vom 08.12.2016 - III ZR 89/15, Rz. 14; Urteil vom 19.12.2001 - VIII ZR 282/00, Rz. 45; Urteil vom 29.06.1989 - III ZR 92/87, Rz. 26).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2022 - 3 U 26/20
    Der Klägerin musste sich aber nicht bereits durch das Ausbleiben von Ausschüttungen in den anderen Quartalen aufdrängen, dass die Ausführungen des Beklagten zu 2) zum Totalverlustrisiko und zur Eignung der Anlage zur Altersvorsorge falsch waren, da dieses Ausbleiben andere Gründen hätte haben können (vgl. BGH, Urteil vom 03.07.2008 - XI ZR 319/06, Rz. 31; Urteil vom 17.06.2016 - V ZR 134/15, Rz. 14), etwa die von dem Beklagten zu 2) selbst genannten Währungskurs- und Öl- und Gaspreisschwankungen oder auch längerfristige, aber vorübergehende produktionstechnische Hindernisse.
  • BGH, 08.12.2016 - III ZR 89/15

    Hemmung der Verjährung trotz unwirksamer öffentlicher Zustellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2022 - 3 U 26/20
    So greift die Hemmung nach § 206 BGB ein, wenn die verjährungshemmende Wirkung einer Zustellung infolge eines - für den Gläubiger unabwendbaren - gerichtlichen Fehlers nicht eintritt (BGH, Urteil vom 08.12.2016 - III ZR 89/15, Rz. 14; Urteil vom 19.12.2001 - VIII ZR 282/00, Rz. 45; Urteil vom 29.06.1989 - III ZR 92/87, Rz. 26).
  • OLG Frankfurt, 05.07.2013 - 10 U 166/12

    Auskunft über Zuwendungen an Bank im Rahmen der Zeichnung einer KG-Beteiligung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2022 - 3 U 26/20
    Eine solche Bezeichnung kann zwar ein Indiz dafür darstellen, dass lediglich eine Vermittlerstellung vorliegt; dieser Einordnung kann aber - wie hier - das Auftreten des Vertragspartners des Kunden und der Inhalt des zwischen ihnen geführten Gesprächs entgegenstehen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 05.07.2013 - 10 U 166/12).
  • BGH, 14.07.2016 - III ZR 446/15

    Heimversorgungsvertrag: Rechtsnatur des zwischen Apotheker und Heimträger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2022 - 3 U 26/20
    Die Zurechnung erfährt eine Einschränkung bzw. Korrektur durch die Schutzzwecklehre, nach der eine Haftung nur für diejenigen äquivalenten und adäquaten Schadensfolgen besteht, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen oder die verletzte Vertragspflicht übernommen wurde (BGH, Urteil vom 14.07.2016 - III ZR 446/15, Rz. 29).
  • OLG Stuttgart, 23.04.2007 - 5 U 157/06

    Beratungsvertrag: Haftung eines Anlageberaters wegen der Verharmlosung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2022 - 3 U 26/20
    Denn der Inhalt des Beratungsgespräches, wenn ein solches stattfindet, darf nicht im Widerspruch zum Prospektinhalt stehen und muss den Kunden jedenfalls in groben Zügen von den im Prospekt geschilderten Risiken in Kenntnis setzen (BGH, Urteil vom 24.04.2014 - III ZR 389/12, Rz. 23; OLG Stuttgart, Urteil vom 23.04.2007 - 5 U 157/06).
  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12

    Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2022 - 3 U 26/20
    Denn der Inhalt des Beratungsgespräches, wenn ein solches stattfindet, darf nicht im Widerspruch zum Prospektinhalt stehen und muss den Kunden jedenfalls in groben Zügen von den im Prospekt geschilderten Risiken in Kenntnis setzen (BGH, Urteil vom 24.04.2014 - III ZR 389/12, Rz. 23; OLG Stuttgart, Urteil vom 23.04.2007 - 5 U 157/06).
  • BGH, 21.11.2019 - III ZR 244/18

    Haftung des Anlageberaters-/vermittlers wegen pflichtwidriger Empfehlung auch für

  • BGH, 07.12.2010 - VI ZR 48/10

    Wirksamkeit der Klagezustellung: Mögliche Heilung des etwaigen Zustellungsmangels

  • BGH, 04.07.2019 - III ZR 202/18

    Hauptvorbringen als Grundlage für die Entscheidung des Gerichts hinsichtlich

  • OLG Bremen, 14.06.2013 - 2 U 122/12

    Aufklärungspflicht der Bank über Provisionsrückvergütungen bei einer

  • BGH, 25.06.1997 - XII ZB 71/97

    Anfechtung eines Teilversäumnisurteils über nachehelichen Unterhalt im Rahmen

  • BGH, 15.07.2016 - V ZR 168/15

    Beratungsvertrag über den finanzierten Erwerb einer Eigentumswohnung zu

  • BGH, 12.03.2020 - I ZB 64/19

    Heilung eines Zustellungsmangels ohne tatsächlichen Zugang des Originals;

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 310/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

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